Kündigung des Mietvertrags

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Kündigung eines Mietvertrages

Das Thema Kündigung eines Mietvertrags wirft oft viele Fragen auf, da Mieter:innen und Vermieter:innen unterschiedliche Rechte und Pflichten haben. Es ist wichtig zu wissen, welche Voraussetzungen für eine Kündigung erfüllt sein müssen und welche Regeln dabei gelten. Im Folgenden erhältst du einen Überblick über die wichtigsten Aspekte.

Mieter:innen können einen unbefristeten Mietvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, während Vermieter:innen hierfür nachvollziehbare Gründe benötigen – etwa Mietrückstände oder Eigenbedarf. Was eine wirksame Kündigung ausmacht, welche Fristen eingehalten werden müssen und welche Sonderfälle zu beachten sind, erfährst du hier.

Häufige Fragen

Wann kann ich die Kündigungsfrist von drei Monaten umgehen?

Die gesetzliche Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden, wenn es Gründe für eine fristlose Kündigung gibt. Alternativ kannst du dich mit deinem Vermieter auf einen Aufhebungsvertrag einigen, in dem eine kürzere Kündigungsfrist festgelegt wird.

Kann ich einen Mietvertrag mündlich kündigen?

Nein, eine Mietvertragskündigung ist nur in Schriftform gültig. Mündliche Kündigungen sind nicht rechtswirksam.

Wie lange kann ich nach der Unterzeichnung vom Mietvertrag zurücktreten?

Ein unterschriebener Mietvertrag ist verbindlich. Du kannst nur zurücktreten, wenn der Vertrag ein Rücktrittsrecht enthält oder es sich um ein sogenanntes "Haustürgeschäft" handelt – etwa, wenn der Vertrag bei dir zu Hause abgeschlossen wurde. In diesem Fall hast du ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Wie berechne ich die Kündigungsfrist von drei Monaten?

Ein Beispiel: Geht die schriftliche Kündigung am 31. März beim Vermieter ein, endet das Mietverhältnis am 30. Juni (April, Mai, Juni). Trifft die Kündigung erst am 6. April ein, verschiebt sich das Ende des Mietverhältnisses auf den 31. Juli (Mai, Juni, Juli).

Darf der Vermieter die Kündigungsfrist verlängern?

Bei einem unbefristeten Mietvertrag darf der Vermieter keine Klauseln einfügen, die die gesetzliche Kündigungsfrist verlängern. Kürzere Fristen zugunsten des Mieters können jedoch vereinbart werden.

Hinweis

Diese Informationen sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen zur Kündigung eines Mietvertrages wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder Mieterverein.

Wann kann ich den Mietvertrag vorzeitig kündigen?

Der Wechsel des Internetanbieters kann viele Vorteile bringen, wie günstigere Tarife, schnellere Verbindungen oder bessere Vertragskonditionen. Doch damit der Wechsel reibungslos klappt und du nicht ohne Internet dastehst, gibt es einige wichtige Punkte, die du beachten solltest:

1

Fristlose Kündigung bei erheblichen Mängeln oder Störung des Hausfriedens

Treten schwerwiegende Mängel auf oder wird der Hausfrieden durch den:die Vermieter:in erheblich gestört, können Mieter:innen den Vertrag fristlos beenden.

2

Mieterhöhung nach Modernisierung

Wird die Miete aufgrund einer Modernisierung oder deren Ankündigung erhöht, haben Mieter:innen bis zum Ende des Folgemonats nach der Mitteilung ein Sonderkündigungsrecht. Das Mietverhältnis endet dann am Ende des darauffolgenden Monats.

3

Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete

Bei einer Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete können Mieter:innen mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. Die Kündigung muss vor Beginn der Mieterhöhung eingereicht werden.

4

Erhöhung der Miete in einer Sozialwohnung

Erhöht sich die Miete in einer Sozialwohnung, können Mieter:innen bis zu drei Tage nach Beginn der Mieterhöhung kündigen. Das Mietverhältnis endet dann am letzten Tag des Folgemonats.

5

Staffelmietverträge

Auch Staffelmietverträge können, unabhängig von ihrer Laufzeit, zum Ende des vierten Vertragsjahres gekündigt werden.

6

Kündigung nach Todesfall

Stirbt der:die Mieter:in, dürfen Angehörige, die den Mietvertrag nicht mitunterzeichnet haben, innerhalb eines Monats kündigen.

Hinweis

Diese Informationen sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen zur Kündigung eines Mietvertrages wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder Mieterverein.